"Wie Bitte? Hä? Was?"
Als
Hörakustikerin oder Hörakustiker
fertigst du Hörsysteme an, die mit hochsensibler Elektronik Hörschwächen ausgleichen.
Messen: Mit moderner Messtechnik ermittelst du das Hörvermögen deiner Kundinnen und Kunden und stellst den Grad der Hörminderung oder Hörschwäche fest.
Beraten: Im persönlichen Gespräch informierst und berätst du über die Vor- und Nachteile verschiedener Hörsysteme und die Vorgehensweise beim Erstellen der Ohrpassstücke.
Fertigen: Du fertigst die individuell abgestimmten Hörsysteme mit technischer Präzision, hochsensibler Elektronik und handwerklichem Geschick.
Anpassen: Form, Funktionalität sowie ein exakter Sitz sind entscheidend - deswegen erarbeitest du passgenaue Einzelstücke und nutzt für die Feineinstellungen computergestützte Programme.
Deine Ausbildung als Hörakustikerin oder Hörakustiker bereitet dich auf die Herausforderungen des späteren Berufslebens vor - und beinhaltet diese Themen:
- Individuelle Hörprofile bestimmen und beurteilen
- Berufsspezifische, audiologische und otoskopische Befunde erheben und bewerten
- Patientinnen und Patienten hinsichtlich der Versorgungsmöglichkeiten mit Hörsystemen, Hörassistenzsystemen und Sonderversorgungen sowie Zubehör beraten und dabei individuelle Hörerwartung einbeziehen
- Dreidimensionale Abbilder des äußeren Ohrs erstellen
- Otoplastiken, individuellen Gehörschutz und Sonderotoplastiken herstellen
- Hörsysteme und Hörassistenzsysteme entsprechend dem individuellen Hörprofil anpassen
- Patientinnen und Patienten betreuen und Rehabilitationsmaßnahmen durchführen
- Service- und Instandhaltungsmaßnahmen an Hörsystemen, Hörassistenzsystemen und Sonderversorgungen sowie Zubehör durchführen
- Geschäfts- und Abrechnungsprozesse des Hörakustikbetriebes organisieren und ausführen
- Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht
- Sicherheit und Gesundheitsschutz
- Umweltschutz und Nachhaltigkeit
- Digitalisierte Arbeitswelt
- Betriebliche und technische Kommunikation sowie Patientendatenschutz
- Planen und Organisieren von Arbeitsabläufen
- Durchführen qualitätssichernder Maßnahmen
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◾ BERUFSBERATUNG der Agentur für Arbeit
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