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Leitung des Fachbereiches 21 „Ordnungsangelegenheiten“ (m, w, d)

Im Dezernat II „Sicherheit und Ordnung“ suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine

Leitung des Fachbereiches 21
„Ordnungsangelegenheiten“ (m, w, d)
- Entgeltgruppe 12 TVöD / Besoldungsgruppe A 12 NBesG –

(Für nähere Informationen klicken)

mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 39 bzw. 40 Stunden.

Die Stelle ist in einem begrenzten Umfang für mobiles Arbeiten geeignet.

Folgende Teams gehören mit ca. 25 Beschäftigten dem Fachbereich „Ordnungsangelegenheiten“ an:

 

  • „Ordnungsangelegenheiten“, u.a. mit den Aufgabenfeldern
    • Schwarzarbeitsbekämpfung,
    • Örtliche Waffenbehörde,
    • Untere Jagdbehörde,
    • Gewerbeangelegenheiten,
    • Versammlungsrecht,
    • Glücksspielrecht,
    • Prostituiertenschutzgesetz.

 

  • „Bußgeldstelle bzw. Verkehrsüberwachung“, u.a. mit den Aufgabenfeldern
    • Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs,
    • Allgemeine Ordnungswidrigkeiten und Verkehrsordnungswidrigkeiten.

 

Ihre wesentlichen Aufgaben:

 

  • Leitungs- und Personalverantwortung, insbesondere:
    • Organisieren und Koordinieren des Dienstbetriebes,
    • Kontrollieren der Zeitwirtschaft,
    • Personalbedarfsplanung,
    • Führen der Jahresgespräche, regelmäßiger Entwicklungsgespräche und der Vorstellungsgespräche,
    • Leiten von Dienstbesprechungen,
    • Bearbeiten schwieriger, herausgehobener Fragestellungen und das damit verbundene Treffen von Grundsatzentscheidungen sowie Mitarbeit an hausinternen Fragestellungen.

 

  • Organisationsverantwortung, insbesondere:
    • Steuern der Arbeitsprozesse der einzelnen Sachgebiete,
    • Sicherstellen des täglichen Dienstbetriebes sowie einer qualifizierten bürgernahen Aufgabenwahrnehmung,
    • Vernetzen der einzelnen Teams,
    • Entwickeln von Zielvorstellungen, Leitlinien für alle Aufgabenbereiche sowie spezieller Dienstvorschriften,
    • Vorbereiten von fachbereichseigenen Beschaffungen.

 

  • Finanzverantwortung, insbesondere:
    • Aufstellen des Haushaltsplanes,
    • Überwachen des Budgets.

 

  • Vertreten des Fachbereiches innerhalb und außerhalb der Kreisverwaltung,

insbesondere:

    • Teilnehmen an Arbeitskreisen, Projektgruppen und Versammlungen sowie
    • Teilnehmen an Sitzungen der Fachausschüsse des Kreistages.

Wir bieten Ihnen als Ihr Arbeitgeber:

  • Eine sichere Zukunftsperspektive durch ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis,
  • flexible und familienfreundliche Arbeitszeiten zur Unterstützung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf,
  • gute Fortbildungsmöglichkeiten für Ihre persönliche Weiterentwicklung,
  • vielfältige Angebote zur Gesundheitsförderung,
  • Parkmöglichkeiten in der hauseigenen Tiefgarage,
  • leistungsgerechte Bezahlung nach Entgeltgruppe 12 TVöD bzw. Besoldungsgruppe A 12 NBesG,
  • im Tarifbereich Jahressonderzahlung, leistungsorientierte Bezahlung und Zusatz-versorgung (VBL),
  • die Möglichkeit zum Bike-Leasing sowie einen Zuschuss zum Jobticket,
  • einen Arbeitgeberzuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge.

Das bringen Sie mit:

  • Die Ausbildung zur* bzw. zum* Verwaltungsfachangestellten* und den erfolgreichen Abschluss des zweiten Angestelltenlehrgangs 
  • oder die Befähigung für das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 (ehemals gehobener Dienst) in der Fachrichtung Allgemeine Dienste.
  • Bewerben können sich außerdem Personen mit einem abgeschlossenen rechtswissenschaftlichen Studiengang.
  • Sie verfügen Sie über einschlägige berufsbezogene Erfahrungen sowie EDV-Anwendungskenntnisse (MS Office).
  • Idealerweise verfügen Sie über mehrjährige Erfahrung als Führungskraft bzw. haben Sie ein Führungskräfteentwicklungsprogramm absolviert oder bringen die Bereitschaft mit, ein solches zu absolvieren.

Sonstige Hinweise:

Nähere Auskünfte zum Aufgabengebiet erhalten Sie durch den Vertreter des Leiters des Dezernats II „Sicherheit und Ordnung“, Herrn Rode, (Tel. 05551 / 708 – 384). Auskünfte zum Bewerbungsverfahren erhalten Sie durch Frau Ritzke, Ressort 2.1 „Personal“, (Tel. 05551 / 708 – 716).

Wetterlagen wie Wald- und Flächenbrände, Stürme, Starkregenereignisse, Stromausfälle, die Situation in der Ukraine und die allgemeine weltpolitische Lage zeigen, wie wichtig eine Vorbereitung auf Krisen und Katastrophen ist. Als untere Katastrophenschutzbehörde ist der Landkreis Northeim u.a. für die vorbereitenden Katastrophenschutzplanungen sowie die Einrichtung eines Katastrophenschutzstabes zuständig. Ziel ist es, einen dauerhaft einsatzfähigen Katastrophenschutzstab aufzustellen, auszubilden und weiter zu entwickeln.

Für das Team des Katastrophenschutzstabes benötigt der Landkreis Northeim laufend interessierte und motivierte Mitarbeiterinnen* und Mitarbeiter*. Dafür würde der Landkreis Northeim im Falle einer Einstellung auch Sie gerne als neues Stabsmitglied gewinnen!

Das sollten Sie darüber hinaus wissen:

Der Landkreis Northeim ist seit 2007 nach dem Audit „berufundfamilie“ zertifiziert. Für nähere Informationen zum Landkreis Northeim steht die Homepage www.landkreis-northeim.de zur Verfügung.

Eine Schwerbehinderung ist kein Hinderungsgrund für Ihre Bewerbung. Bei gleicher Eignung und Befähigung werden Sie sogar vorrangig berücksichtigt.

Datenschutz nehmen wir ernst. Ihre Unterlagen werden nach den Grundsätzen der Datenschutz-Grundverordnung vertraulich behandelt und nach Abschluss des Verfahrens gelöscht.

Bitte bewerben Sie sich bis einschließlich 17.07.2024 ausschließlich über unser Online-Bewerbungsportal.

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37154 Northeim
Vollzeit, Teilzeit

Veröffentlicht am 29.06.2024

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