Noch keine spannende Stelle für das Berufsanerkennungsjahr
zur Erlangung der staatlichen Anerkennung als Sozialarbeiter*in gefunden?
Dann sind Sie bei uns genau richtig!
Wir bieten Ihnen in unserem Dezernat III „Jugend und Soziales“ die Möglichkeit zur Ableistung eines Berufsanerkennungsjahres zur Erlangung der
staatlichen Anerkennung
als Sozialarbeiter*in bzw. Sozialpädagog*in (m, w, d)
frühestens beginnend ab dem 01.10.2025 bis zur Dauer eines Jahres mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von bis zu 39 Stunden. Der Arbeitsort ist in Northeim.
Ihr Einsatzgebiet während des Berufsanerkennungsjahres:
- Fachbereich 36 „Pflege, Betreuung und Jugendberufshilfe“, im Bereich der „Betreuungsstelle“.
Tätigkeitsfeld
Die Betreuungsbehörde übernimmt eine zentrale Rolle an der Schnittstelle zwischen Sozial- und Betreuungsrecht und trägt maßgeblich zur Wahrung der Selbstbestimmung unterstützungsbedürftiger Menschen bei. Sie informiert die Öffentlichkeit über das Betreuungsrecht, berät zu Vorsorgemöglichkeiten und erschließt vorrangige Hilfen in Zusammenarbeit mit sozialen Unterstützungsstrukturen. Ein wesentlicher Aufgabenbereich liegt in der Sozialberichterstattung für die Betreuungsgerichte, die eine fundierte Entscheidungsgrundlage für betreuungsrechtliche Verfahren darstellt. Dabei begegnen die Mitarbeitenden der Betreuungsbehörde den Betroffenen in ihren sozialen und kulturellen Bezügen. Sie erhalten umfassende Informationen zur persönlichen, gesundheitlichen und sozialen Lebenssituation und können so die Möglichkeiten einer Bevollmächtigung oder anderer Hilfen erfassen und die Betroffenen in dieser Hinsicht beraten und ggf. unterstützen. Darüber hinaus wird verstärkt daran gearbeitet, die Menschen zu befähigen, ihre Angelegenheiten soweit wie möglich Selbstbestimmt zu regeln.
Die wesentlichen Inhalte des Berufsanerkennungsjahres:
- Erwerb grundlegender sozialarbeiterischer Handlungskompetenzen,
- Erwerb grundlegender sozialpädagogischer Arbeitsformen und Methoden aus den Bereichen Beratung und Lösungsorientierung,
- Erwerb grundlegender Rechtskenntnisse bezogen auf die Arbeit der Betreuungsbehörde und Anwendung von relevanten Gesetzes- und Verwaltungsvorschriften,
- Einarbeitung in die Fallarbeit und zunehmende Selbstständigkeit bei der Unterstützung der Betreuungsgerichte und in der Mitwirkung bei den betreuungsrechtlichen Verfahren
- Erstellen von Betreuungsvorschlägen und Berichterstattung an das Gericht,
- Unterbreitung von Beratungsangeboten, gerichtet an die betroffene Person, sowie die Vermittlung betreuungsvermeidender Hilfen,
- Zusammenarbeit mit zuständigen Leistungsträgern / Vermittlung anderer Hilfen,
- Erwerb von Kenntnissen und Teilnahmen an der betreuungsrechtlichen Querschnittsarbeit, z.B. Aufklärung, Information und Beratung über Vorsorgevollmachten sowie Unterstützung bei deren Erstellung; Einführung, Fortbildung, Beratung und Unterstützung von Betreuern und Bevollmächtigten,
- Teilnahme an Dienstbesprechungen, Teamsitzungen und kollegialen Beratungen,
- Teilnahme an Fachtagungen und Fortbildungsangeboten,
- Netzwerkarbeit
Wir bieten als Arbeitgeber:
- Eine attraktive Perspektive nach dem Erlangen der staatlichen Anerkennung: Bei persönlicher Eignung wird eine Übernahme angestrebt!
- Flexible und familienfreundliche Arbeitszeiten zur Unterstützung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf,
- gute Fortbildungsmöglichkeiten zur persönlichen Weiterentwicklung,
- vielfältige Angebote zur Gesundheitsförderung,
- Ein Parkplatz in unserer hauseigenen Tiefgarage kann auf Wunsch und nach Verfügbarkeit angemietet werden.
- Leistungsgerechte Bezahlung nach dem TVPöD: Das monatliche Entgelt liegt aktuell bei 2.026,21 € (Stand 01.03.2024).
Das bringen Sie mit:
- Ein abgeschlossenes Fach-/Hochschulstudium der Sozialen Arbeit/Sozialpädagogik (Bachelor of Arts),
- Aufgeschlossenheit und Kontaktfähigkeit sowie interkulturelle Kompetenzen,
- Zuverlässigkeit und psychische Belastbarkeit,
- besonderes soziales Engagement, Motivation und Einsatzbereitschaft,
- Kommunikations- und Ausdrucksfähigkeit,
- Beratungskompetenz und Empathie,
- Reflexions- und Teamfähigkeit,
- Konflikt-, Überzeugungs- und Durchsetzungsfähigkeit, Selbstsicherheit sowie Verhandlungsgeschick,
- Fähigkeit zu eigenverantwortlichem, selbstständigem und strukturiertem Arbeiten und Handeln,
- Führerschein Klasse B und wünschenswerterweise die Bereitschaft, den eigenen PKW gegen Fahrtkostenerstattung einzusetzen.
Das sollten Sie darüber hinaus wissen:
Auskünfte zum Bewerbungsverfahren erhalten Sie bei Frau Zentner (Tel. 05551 / 708 – 658), Ressort 2.1 „Personal“. Nähere Auskünfte zum Aufgabengebiet erhalten Sie bei Herrn Frank Brandt, (Tel. 05551 / 708 - 175), Leitung FB 36 „Pflege, Betreuung und Jugendberufshilfe“.
Der Landkreis Northeim ist seit 2007 nach dem Audit „berufundfamilie“ zertifiziert. Für nähere Informationen zum Landkreis Northeim steht die Homepage www.landkreis-northeim.de zur Verfügung.
Eine Schwerbehinderung ist kein Hinderungsgrund für Ihre Bewerbung. Bei gleicher Eignung und Befähigung werden Sie sogar vorrangig berücksichtigt.
Datenschutz nehmen wir ernst. Ihre Unterlagen werden nach den Grundsätzen der Datenschutz-Grundverordnung vertraulich behandelt und nach Abschluss des Verfahrens gelöscht.
Bewerbungen sind bis einschließlich 27.04.2025 ausschließlich über unser Online-Bewerbungsportal möglich.
Bereichern Sie mit Ihrer Bewerbung die Vielfalt unserer Kreisverwaltung und bewerben Sie sich am besten noch heute…
Wir freuen uns auf Sie!