Noch keine spannende Stelle für das Berufsanerkennungsjahr
zur Erlangung der staatlichen Anerkennung als Sozialarbeiter*in gefunden?
Dann sind Sie bei uns genau richtig!
Wir bieten Ihnen in unserem Dezernat III „Jugend und Soziales“ die Möglichkeit zur Ableistung eines Berufsanerkennungsjahres zur Erlangung der
staatlichen Anerkennung
als Sozialarbeiter*in bzw. Sozialpädagog*in (m, w, d)
frühestens beginnend ab dem 01.10.2025 bis zur Dauer eines Jahres mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von bis zu 39 Stunden. Der Arbeitsort ist in Kalefeld.
Ihr Einsatzgebiet während des Berufsanerkennungsjahres:
- Fachbereich 31 „Sozialpädagogische Dienste“, „Allgemeiner Sozialdienst“ (ASD),
Tätigkeitsfeld
Der ASD bietet Eltern und jungen Menschen Beratung und Unterstützung in schwierigen Lebens- und Familiensituationen an. Darüber hinaus hat der ASD die Aufgabe, Kinder und Jugendliche bei einer Gefährdung für ihr Wohl zu schützen sowie die erforderlichen und geeigneten Hilfeleistungen zu gewähren. Die Erarbeitung von Lösungswegen und gemeinsamen Zielen mit den beteiligten jungen Menschen und deren Eltern hat dabei eine besondere Bedeutung. Diese sollen möglichst dem Erhalt der Familie dienen und die Beziehung zwischen Kindern und Eltern stärken und unterstützen.
Die wesentlichen Inhalte des Berufsanerkennungsjahres:
Im Rahmen des Berufsanerkennungsjahres werden grundlegende Handlungskompetenzen sowie sozialpädagogische Arbeitsformen und Methoden aus den Bereichen Beratung, Kinderschutz, Lösungs-, Ressourcen- und Sozialraumorientierung, Empowerment und Rechtskenntnisse vermittelt. Die Inhalte des Berufsanerkennungsjahres umfassen u.a.:
- Erwerb und Anwendung grundlegender und für den beschriebenen Fachbereich relevanter Gesetzes- und Verwaltungsvorschriften,
- Einarbeitung in die sozialpädagogische Einzelfallhilfe in der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe,
- angeleitete Durchführung von Beratungen, Bedarfsfeststellungen und Hilfeplanverfahren gemäß den Standards des jeweiligen Fachbereichs,
- Kennenlernen des staatlichen Wächteramtes gemäß Artikel 6 Absatz 2 Grundgesetz,
- Kennenlernen des Tripelmandats der Sozialen Arbeit und des Subsidiaritätsprinzips in der Praxis der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe,
- Teilnahme an Dienstbesprechungen, Teamsitzungen, kollegialen Beratungen und Risikoeinschätzungen,
- Teilnahme an Fachtagungen, Supervisionen und Fortbildungsangeboten,
- Kooperation mit internen und externen Netzwerkpartner*innen
- Einblicke in und Besuche von verschiedenen sozialpädagogischen Einrichtungen, mit denen der jeweilige Fachbereich zusammenarbeitet.
Wir bieten als Arbeitgeber:
- Eine attraktive Perspektive nach dem Erlangen der staatlichen Anerkennung: Bei persönlicher Eignung wird eine Übernahme angestrebt!
- Flexible und familienfreundliche Arbeitszeiten zur Unterstützung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf,
- gute Fortbildungsmöglichkeiten zur persönlichen Weiterentwicklung,
- vielfältige Angebote zur Gesundheitsförderung,
- Parkmöglichkeiten auf kostenlosen Parkplätzen in Kalefeld,
- leistungsgerechte Bezahlung nach dem TVPöD: Das monatliche Entgelt liegt aktuell bei 2.026,21 € (Stand 01.03.2024).
Das bringen Sie mit:
- Ein abgeschlossenes Fach-/Hochschulstudium der Sozialen Arbeit/Sozialpädagogik (Bachelor of Arts),
- Aufgeschlossenheit und Kontaktfähigkeit sowie interkulturelle Kompetenzen,
- Zuverlässigkeit und psychische Belastbarkeit,
- besonderes soziales Engagement, Motivation und Einsatzbereitschaft,
- Kommunikations- und Ausdrucksfähigkeit,
- Beratungskompetenz und Empathie,
- Reflexions- und Teamfähigkeit,
- Konflikt-, Überzeugungs- und Durchsetzungsfähigkeit, Selbstsicherheit sowie Verhandlungsgeschick,
- Fähigkeit zu eigenverantwortlichem, selbstständigem und strukturiertem Arbeiten und Handeln,
- Führerschein Klasse B und wünschenswerterweise die Bereitschaft, den eigenen PKW gegen Fahrtkostenerstattung einzusetzen.
Das sollten Sie darüber hinaus wissen:
Auskünfte zum Bewerbungsverfahren erhalten Sie bei Frau Westphal (Tel. 05551 / 708 – 468), Ressort 2.1 „Personal“. Nähere Auskünfte zum Aufgabengebiet erhalten Sie bei Frau Conrad, (Tel. 0151-44255020).
Der Landkreis Northeim ist seit 2007 nach dem Audit „berufundfamilie“ zertifiziert. Für nähere Informationen zum Landkreis Northeim steht die Homepage www.landkreis-northeim.de zur Verfügung.
Eine Schwerbehinderung ist kein Hinderungsgrund für Ihre Bewerbung. Bei gleicher Eignung und Befähigung werden Sie sogar vorrangig berücksichtigt.
Datenschutz nehmen wir ernst. Ihre Unterlagen werden nach den Grundsätzen der Datenschutz-Grundverordnung vertraulich behandelt und nach Abschluss des Verfahrens gelöscht.
Bewerbungen sind bis einschließlich 27.04.2025 ausschließlich über unser Online-Bewerbungsportal möglich.
Bereichern Sie mit Ihrer Bewerbung die Vielfalt unserer Kreisverwaltung und bewerben Sie sich am besten noch heute…
Wir freuen uns auf SIE!