Im Dezernat II „Sicherheit und Ordnung“, Fachbereich 21 „Ordnungsangelegenheiten“, suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine*n Mitarbeiter*in für die
Sachbearbeitung im Bereich
„Bußgeldstelle“
- Entgeltgruppe 9b TVöD / Besoldungsgruppe A 10 NBesG -
mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von bis zu 39 bzw. 40 Stunden.
Die Stelle ist für mobiles Arbeiten geeignet.
Die Stelle soll künftig hinsichtlich ihrer Wertigkeit überprüft werden.
Ihre wesentlichen Aufgaben:
- Bearbeiten von Ordnungswidrigkeiten-Anzeigen der Bußgeldstelle in komplexen Fällen,
- Bearbeiten von Fällen der Vermögensabschöpfung,
- Bearbeiten von Kostenentscheidungen für die Bußgeldstelle,
- Aus- und Aufarbeiten neuer rechtlicher Regelungen sowie Rechtsgrundlagen für die Bußgeldstelle,
- Durchführen von Ausschreibungsverfahren für den Fachbereich,
- Wahrnehmen von Haushaltsangelegenheiten für den Fachbereich.
Aufgabenänderungen bleiben vorbehalten.
Wir bieten Ihnen als Ihr Arbeitgeber:
- Eine sichere Zukunftsperspektive durch ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis,
- flexible und familienfreundliche Arbeitszeiten zur Unterstützung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, u.a. durch Teilzeitbeschäftigung und mobiles Arbeiten,
- gute Fortbildungsmöglichkeiten für Ihre persönliche Weiterentwicklung,
- vielfältige Angebote zur Gesundheitsförderung,
- Parkmöglichkeiten in der hauseigenen Tiefgarage,
- leistungsgerechte Bezahlung nach Entgeltgruppe 9b TVöD bzw. Besoldungsgruppe A 10 NBesG,
- im Tarifbereich Jahressonderzahlung, leistungsorientierte Bezahlung und Zusatz-versorgung (VBL),
- die Möglichkeit zum Bike-Leasing sowie einen Zuschuss zum Jobticket,
- einen Arbeitgeberzuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge.
Das bringen Sie mit:
- Die Ausbildung zur* bzw. zum* Verwaltungsfachangestellten* und den erfolgreichen Abschluss des zweiten Angestelltenlehrgangs
- oder die Befähigung für das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 (ehemals gehobener Dienst) in der Fachrichtung Allgemeine Dienste.
- Wünschenswerterweise verfügen Sie über einschlägige berufsbezogene Erfahrungen sowie Fachkenntnisse des Ordnungswesen und des Ordnungswidrigkeitenrechts.
- EDV-Anwendungskenntnisse (MS Office, OWI9, pmOwi, Enaio) sind vorteilhaft, soweit Erfahrungen fehlen wird die Bereitschaft zur zügigen Einarbeitung erwartet.
- Sie sind durchsetzungs-, kommunikations- sowie teamfähig; ebenso bringen Sie ein situationsgerechtes Auftreten und Verhandlungsgeschick mit,
- idealerweise verfügen Sie über eine gute Selbstorganisation und eine eigenverantwortliche Arbeitsweise.
- Sie bringen die Eigeninitiative zur Weiterentwicklung Ihres Arbeitsbereiches mit.
Sonstige Hinweise:
Der Landkreis Northeim ist bestrebt, den Anteil von Männern in Bereichen zu erhöhen, in denen sie unterrepräsentiert sind. Männer werden deshalb ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben.
Nähere Auskünfte zum Aufgabengebiet erhalten Sie durch die Fachbereichsleitung, Frau Wollenweber, (Tel. 05551 / 708 – 376). Auskünfte zum Bewerbungsverfahren erhalten Sie durch Frau Ritzke, Ressort 2.1 „Personal“, (Tel. 05551 / 708 – 716).
Wetterlagen wie Wald- und Flächenbrände, Stürme, Starkregenereignisse, Stromausfälle, die Situation in der Ukraine und die allgemeine weltpolitische Lage zeigen, wie wichtig eine Vorbereitung auf Krisen und Katastrophen ist. Als untere Katastrophenschutzbehörde ist der Landkreis Northeim u.a. für die vorbereitenden Katastrophenschutzplanungen sowie die Einrichtung eines Katastrophenschutzstabes zuständig. Ziel ist es, einen dauerhaft einsatzfähigen Katastrophenschutzstab aufzustellen, auszubilden und weiter zu entwickeln.
Für das Team des Katastrophenschutzstabes benötigt der Landkreis Northeim laufend interessierte und motivierte Mitarbeiterinnen* und Mitarbeiter*. Dafür würde der Landkreis Northeim im Falle einer Einstellung auch Sie gerne als neues Stabsmitglied gewinnen!
Das sollten Sie darüber hinaus wissen:
Der Landkreis Northeim ist seit 2007 nach dem Audit „berufundfamilie“ zertifiziert. Für nähere Informationen zum Landkreis Northeim steht die Homepage www.landkreis-northeim.de zur Verfügung.
Eine Schwerbehinderung ist kein Hinderungsgrund für Ihre Bewerbung. Bei gleicher Eignung und Befähigung werden Sie sogar vorrangig berücksichtigt.
Datenschutz nehmen wir ernst. Ihre Unterlagen werden nach den Grundsätzen der Datenschutz-Grundverordnung vertraulich behandelt und nach Abschluss des Verfahrens gelöscht.
Bitte bewerben Sie sich bis einschließlich 24.11.2024 ausschließlich über unser Online-Bewerbungsportal.
Bereichern Sie mit Ihrer Bewerbung die Vielfalt unserer Kreisverwaltung und bewerben Sie sich am besten noch heute…
Wir freuen uns auf Sie!