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Sachbearbeiter:in (w/m/d)

Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration 150-4 Externe Stellenausschreibung Bremen, 20.08.2024 Tel. 361-32650 Bei der Behörde der Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration ist im Referat 30 - Behindertenpolitik, Eingliederungshilfe für erwachsene Menschen und Betreuungsrecht ab sofort befristet für die Dauer der Elternzeit bis zum 28.02.2026 eine Stelle als Sachbearbeiter:in (w/m/d) Entgeltgruppe 12 TV-L mit 39,2 Wochenstunden bzw. Besoldungsgruppe A 13S mit 40 Wochenstunden zu besetzen.
Die Stelle ist auch für Teilzeit geeignet.

Das Aufgabengebiet umfasst u.a.:

  • Finanzierungsquoten nach dem BremAG SGB XII
  • Produktgruppencontrolling im Aufgabenfeld
  • kommunale Steuerung, inkl. Federführung in der Fachkoordination Hilfe zur Pflege für die ambulante und stationäre Pflege sowie bei den Hilfen zur Gesundheit
  • Kommunale Maßnahmen zur Qualitätssicherung und Sicherstellung einer einheitlichen Bearbeitungspraxis in der Hilfe zur Pflege
  • Fachberatung und Unterstützung der Sozialzentren und freier Träger bei Entwicklung von Hilfen und Leistungen Voraussetzungen:
  • Befähigung für das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Allgemeine Dienste oder einschlägiger Bachelorabschluss einer Universität oder Fachhochschule im Bereich Wirtschaft und Verwaltung oder eine vergleichbare Qualifikation, z.B. Verwaltungsfachwirt:in (w/m/d)
  • nachgewiesene gute Kenntnisse und Berufserfahrung im Leistungsrecht SGB XII
  • Kenntnisse des Produktgruppencontrollings
  • Zahlenaffinität Erwünscht und von Vorteil sind:
  • Gutes Verhandlungsgeschick
  • Kenntnisse in der Hilfe zur Pflege
  • Mehrjährige Berufserfahrung im Amt für Soziale Dienste
  • Erfahrungen in der Organisation von Verwaltungs- bzw. Arbeitsprozessen Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration fördert die Inklusion von schwerbehinderten Menschen und freut sich daher über Bewerbungen von Menschen mit Behinderung. Diesem Personenkreis wird bei im Wesentlichen gleicher fachlicher und persönlicher Eignung der Vorrang gegeben.

Bewerbungen von Menschen mit internationaler Biografie und Menschen aller Geschlechter begrüßen wir ausdrücklich.
Da die zu besetzende Stelle nur befristet zur Verfügung steht, ist bei Bewerbungen von Beschäftigten, die bereits im bremischen öffentlichen Dienst tätig sind, eine Beförderung von Beamt:innen (w/m/d) bzw. eine Höhergruppierung von Tarifbeschäftigten nicht möglich. Die Gewährung einer Zulage an Beschäftigte, die niedriger eingruppiert sind, richtet sich nach den Bestimmungen des TV-L. Abordnungen sind nur mit der Zustimmung der abgebenden Behörde möglich.
Außerberufliches bürgerschaftliches Engagement der Bewerber:innen (w/m/d) wird begrüßt.
Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration fördert die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und ist seit 2005 entsprechend zertifiziert. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.soziales.bremen.de (Das Ressort/Wir sind familienfreundlich).
Darüber hinaus bietet die Behörde auch Veranstaltungen und Kurse zur Betrieblichen Gesundheitsförderung an.
Das Auswahlverfahren wird unter Berücksichtigung von anlassbezogenen Beurteilungen, Zeugnissen bzw. Referenzen durchgeführt.
Telefonische Auskunft erteilt Frau Dr. Adam, Tel.: 0421/ 361-89521.
Ihre aussagefähige Bewerbung richten Sie bitte bis zum 10.09.2024 (Eingang im u.g
Karriereportal oder in der u. g. Dienststelle) unter Angabe der Kennziffer Nr.:43/2024 an
(Bitte unbedingt beachten, da sonst - insbesondere bei Online-Bewerbungen - die
Zuordnung Ihrer Bewerbung erschwert wird):

Direkt über das Online-Karriereportal der Freien Hansestadt Bremen
(www.karriere.bremen.de),
alternativ per E-Mail an karriere@soziales.bremen.de
oder per Post an
Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration
Personalbüro, 150-4
Frau Schönfelder
Bahnhofsplatz 29
28195 Bremen

Bewerbungshinweise:
Bitte reichen Sie nur vollständige Bewerbungsunterlagen ohne Foto ein. Dazu gehören Motivationsschreiben, Lebenslauf, aktuelle Arbeitszeugnisse (nicht älter als ein Jahr) und relevante Qualifikationsnachweise.
Bewerbungen mit unvollständigen Unterlagen können nicht berücksichtigt werden.
Aus Kostengründen werden die Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandt. Sofern Ihnen eine schriftliche Ablehnung zugeht, werden Ihre Bewerbungsunterlagen bis zum Ablauf der Frist gemäß § 15 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) aufbewahrt und anschließend vernichtet.

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Veröffentlicht am 23.08.2024

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