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Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter (m/w/d) Geldwäsche

Im Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt der Dienstposten/Arbeitsplatz

einer Sachbearbeiterin/eines Sachbearbeiters (w/m/d)

im Referat 25 - Geldwäscheprävention, Geldwäscheaufsicht -

zu besetzen.
Der Dienstposten / Arbeitsplatz ist nach BesGr. A 12 NBesG / EG 11 TV-L bewertet. Ein Anspruch auf Beförderung besteht nicht.
**Beschreibung der Tätigkeit **(Änderungen des Aufgabenzuschnitts bleiben vorbehalten):

  • Aufsichtstätigkeit nach dem Geldwäschegesetz: Risikobasierte Pflichtenüberwachung bzw. Prüfungstätigkeit bei den Verpflichteten
  • Einzelfragen der Geldwäscheaufsicht
  • Information bzw. Schulung von Verpflichteten
  • Unterstützung der koordinierende Stelle für Geldwäsche bzgl. Themen der Geldwäscheaufsicht
  • Bearbeitung von parlamentarischen Anfragen, Entschließungsanträgen, Landtagseingaben, Anfragen von Medien

Folgende Qualifikationen sind zwingend erforderlich:

1. Befähigung für das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung „Allgemeine Dienste“
1. durch den Abschluss als „Diplom-Verwaltungswirt/in (FH)“, „Diplom-Verwaltungsbetriebswirt/in (FH)“ oder
1. durch einen vergleichbaren Bachelor-Abschluss eines Studienganges der öffentlichen Verwaltung (z. B. im Studiengang „Öffentliche Verwaltung“ an der Hochschule Osnabrück oder „Öffentliche Verwaltung“, „Verwaltungsbetriebswirtschaft“ an der kommunalen Hochschule für Verwaltung in Niedersachsen) oder
erfolgreicher Abschluss des Verwaltungslehrgangs II oder
Befähigung für das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung „Steuerverwaltung“ durch den Abschluss als „Diplom-Finanzwirt/in“ oder
Befähigung für das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung „Polizeivollzugsdienst“ durch den Abschluss als „Diplom-Verwaltungswirt/in (FH)“ oder
Abschluss eines wirtschaftswissenschaftlichen Hochschulstudiums (Bachelor/Diplom-FH)
Bei den Qualifikationen nach Ziffern 4. und 5. werden darüber hinaus Berufserfahrungen im Bereich der Geldwäsche(aufsicht) vorausgesetzt.
Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte müssen zudem die Bereitschaft zur Durchführung eines Laufbahnwechsels in die allgemeine Verwaltung mitbringen.
Eine Einzelfallprüfung bleibt vorbehalten.

Allgemeines Anforderungsprofil:

Die Aufgabenwahrnehmung erfordert ein Interesse an rechtlich geprägten Themen. Insbesondere sind Kenntnisse des Geldwäschegesetz (GwG) und des Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) erforderlich. Für die Auswertung und Analyse betriebswirtschaftlicher Unterlagen werden daneben sowohl betriebswirtschaftliche als auch Kenntnisse von steuerrechtlichen Zusammenhängen benötigt. Erfahrungen und bereits vorhandene Kenntnisse in diesen Gebieten sowie im Verwaltungsrecht sind von Vorteil, alternativ wird die Bereitschaft erwartet, sich kurzfristig die erforderlichen vertieften Kenntnisse anzueignen.
Bewerbende sollten über die Fähigkeit verfügen, komplexe (rechtliche) Sachverhalte zu erfassen, selbständig zu bearbeiten und überzeugend sowie adressatengerecht darzustellen.
Ein gutes Denk- und Urteilsvermögen, eine sehr gute schriftliche und mündliche Ausdrucksfähigkeit, eine hohe Kommunikationsfähigkeit sowie eine kooperative, strukturierte und selbständige Arbeitsweise werden daher vorausgesetzt.
Der Dienstposten/Arbeitsplatz ist grundsätzlich teilzeitgeeignet, erfordert aber im Hinblick auf die Aufsichtstätigkeit die Bereitschaft zu regelmäßigen (ganztägigen) Dienstgängen bzw. (mehrtätigen) Dienstreisen innerhalb Niedersachsens.

Was bieten wir:

  • Gleitzeit sowie 30 Tage Urlaub, zusätzlich freie Tage an Heiligabend und Silvester
  • verschiedene Modelle der Arbeitsgestaltung (Teilzeit, Telearbeit, Mobiles Arbeiten)
  • Jahressonderzahlung
  • bei Tarifbeschäftigten Betriebliche Altersvorsorge (VBL)
  • Unterstützung der persönlichen Entwicklung (Fortbildungen etc.)
  • Vereinbarkeit von Beruf und Familie (Engagement für eine familien- und lebensphasenbewusste Personalpolitik)
  • Grundsätze für Zusammenarbeit und Führung
  • Gesundheitsmanagement
  • Betriebsausflüge

Allgemeine Hinweise zur Ausschreibung:

Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht andere Schutzvorschriften vorrangig zu beachten sind.
Das Ministerium strebt in allen Bereichen und Positionen an, Unterrepräsentanzen im Sinne des Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes (NGG) abzubauen. Daher werden Bewerbungen von verbeamteten Frauen bzw. männlichen Tarifbeschäftigten besonders begrüßt.
Die Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten sind willkommen.
Das MW fördert die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und hat sich im Rahmen des audit berufundfamilie® zertifizieren lassen.

Wir haben Ihr Interesse geweckt?

Ihre Bewerbung richten Sie bitte unter Angabe der Kennziffer 25-2024-38 mit Lebenslauf, Zeugnissen, einem aktuellen Arbeitszeugnis oder der aktuellen dienstlichen Beurteilung und bei Bewerbungen aus dem öffentlichen Dienst dem schriftlichen Einverständnis zur Einsichtnahme in die Personalakte (unter Angabe der E-Mail-Adresse des Ansprechpartners/der Ansprechpartnerin) bis zum 14.10.2024 an:
jobs@mw.niedersachsen.de (möglichst in einer PDF-Datei)

oder alternativ an:

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung,
Referat Z 1, Postfach 1 01, 30001 Hannover
Sofern die Rücksendung der Unterlagen gewünscht wird, ist den Bewerbungsunterlagen ein frankierter Rückumschlag beizulegen. Andernfalls werden die Bewerbungsunterlagen zwei Wochen nach Abschluss des Ausschreibungsverfahrens vernichtet.
Zu Zwecken ... Das vollständige Angebot finden Sie unter https://karriere.niedersachsen.de/Stellenangebote.html?suchwort=104885

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Veröffentlicht am 17.09.2024

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