Reinigungskraft (m/w/d) für das Freibad Polle
Die Samtgemeinde Bodenwerder-Polle stellt zum 05. Mai 2025
eine Reinigungskraft (m/w/d) für das Freibad Polle
ein.
Die Samtgemeinde Bodenwerder-Polle (ca. 15.000 Einwohner) stellt zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Reinigungskraft (m/w/d) für das Freibad Polle ein. Es handelt sich um eine Teilzeitbeschäftigung mit einer durchschnittlich regelmäßigen vertraglichen Wochenarbeits-zeit von 14,00 Stunden. Die Stelle ist saisonal befristet.
Aufgabengebiet:
- Reinigung und Pflege des kompletten Bades (Außenanlagen, Umkleidekabinen, Gänge, Toiletten, Duschen etc.)
Persönliche Voraussetzung:
- Sauberkeit und Ordnungssinn
- Belastbarkeit und Verantwortungsbewusstsein
- Zuverlässigkeit und Flexibilität
- Bereitschaft zur Übernahme von Mehrarbeit nach Absprache
Arbeitszeit:
Bei der Stelle handelt es sich um Beschäftigungsverhältnisse in Teilzeit. Die durchschnittlich regelmäßige vertragliche Wochenarbeitszeit beträgt 14,00 Stunden.
Befristung:
Es handelt sich um eine saisonal befristete Stelle. Eine alljährliche saisonale Verlängerung des Beschäftigungsverhältnisses ist möglich.
Bezahlung:
Die Bezahlung richtet sich nach dem Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst (TVöD).
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Für Rückfragen steht Ihnen Herr Eilers unter der Rufnummer 05533 / 405-40 bei der Samtgemeindeverwaltung zur Verfügung.
Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (tabellarischer Lebenslauf, Abschluss- und Arbeitszeugnisse) richten Sie bitte bis zum 06. April 2025 an die
Samtgemeinde Bodenwerder-Polle
Münchhausenplatz 1
37619 Bodenwerder
oder
alternativ im PDF-Format per E-mail an j.ende@bodenwerder-polle.de .
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Später eingehende Bewerbungen können leider nicht mehr berücksichtigt werden.
Bitte senden Sie nur Kopien ohne Bewerbungsmappe zu, da keine Rücksendung der Unterlagen erfolgt. Die Bewerbungsunterlagen werden nach Abschluss des Auswahlverfahrens vernichtet. Eine Kostenerstattung für die Teilnahme am Bewerbungsverfahren ist ausgeschlossen.
Die Samtgemeinde Bodenwerder-Polle ist bestrebt, Frauen und Männern eine gleiche Stellung zu verschaffen und Unterrepräsentanzen auszugleichen.
Bewerbungen von Bewerberinnen und Bewerbern mit Schwerbehinderung werden bei gleicher Eignung im Rahmen der geltenden Bestimmungen bevorzugt berücksichtigt.
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