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Pflegefachmann

Voraussetzungen

Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung (staatliche Anerkennung) als Altenpfleger/in bzw. Krankenschwester/Krankenpfleger bzw. als Pflegefachfrau/Pflegefachmann

Bewerbungsunterlagen

  • Bewerbungsschreiben
  • Geburtsschein oder Geburtsurkunde, ggf. Heiratsurkunde
  • Lebenslauf mit Lichtbild
  • Abschlusszeugnis der Altenpflege-, Krankenpflege-, Kinderkrankenpflege
  • Berufserlaubnis Pflegefachkraft

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Pflegefachmann

Braunschweig
Unbefristet, Vollzeit

Veröffentlicht am 28.03.2025

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