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Küchenhilfskraft (m/w/d)

Unternehmen:
BESCHÄFTIGUNGSDIENSTSTELLE
Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Hannover
Stellenbeschreibung:

  • Das Stellenangebot wurde gekürzt. Die komplette Ausschreibung finden Sie unter dem unten aufgeführten Link im Bereich #Information zur Bewerbung/Gewünschte Bewerbungsarten#.
  • Sie sind für die Vor-, Zu- und Nachbereitung sowie der Portionierung von Lebensmitteln unter Anleitung der Küchenfachkräfte zuständig.
  • Sie helfen beim Auf- und Abbau der Früh-, Mittags- und Abendverpflegung sowie bei der Überwachung der Ausgabe der Verpflegung.
  • Sie bedienen im Bedarfsfall die Kasse.
  • Sie reinigen und desinfizieren die Küche und Ausgaben, den Speisesaal /die Speisesäle sowie alle Gerätschaften und Anbauten (Kühlhäuser).
  • Sie transportieren das Geschirr zur Spülmaschine, bedienen die Spülmaschine, räumen sie aus und sortieren das gereinigte Geschirr.
  • Sie sind verantwortlich für die Sortierung und den Abtransport von Restmüll.
  • Sie unterstützen bei der täglichen Annahme, Verbringung, Pflege und Verteilung von Lebensmitteln unter Beachtung der gültigen Regelungen auf Weisung des Küchenbuchhalters bzw. der Küchenleitung.
  • Insbesondere sind Sie zur Teilnahme am Schichtbetrieb innerhalb folgender Rahmen-Arbeitszeiten bereit:Mo - Do: 05:00 Uhr bis 18:45 UhrFreitags: 05:00 Uhr bis 13:15 UhrIn Einzelfällen kann die wöchentliche Arbeitszeit auf Samstage, sowie Sonn- und Feiertage verlagert werden.
  • Die Teilnahme an regelmäßigen und weiterführenden Aus- und Fortbildungen wird vorausgesetzt.
  • Die Stelle ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu besetzen.WAS FÜR SIE ZÄHLT
  • Sie werden in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis in Teilzeit (zzt. 19,5 Stunden/Woche) eingestellt.
  • Sie erwartet ein attraktives Gehalt, bemessen nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD).
  • Die Eingruppierung erfolgt in die Entgeltgruppe 3 TVöD.
  • Sie profitieren von einer gezielten Personalentwicklung und einem umfangreichen Fort-und Ausbildungsangebot.
  • Die Bundeswehr fördert die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf beispielsweise durch die Beschäftigung in Form von mobilem Arbeiten oder in Teilzeit.
  • Mobiles Arbeiten bzw. Arbeiten im Home Office ist im Falle der ausgeschriebenen Stelle nicht möglich.

Qualifikationserfordernisse:
WAS FÜR UNS ZÄHLT

  • Sie sind küchentauglich im Sinne der §§42 und 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG).
  • Sie besitzen ein Mindestmaß an gesundheitlicher Eignung und körperlicher Belastbarkeit, insbesondere für:
  • täglich mehrfaches Heben ohne Hilfsmittel von Lasten über 5 kg bis 10 kg, vereinzelt bis 20 kg,
  • wiederholtes Bücken und Strecken sowie überwiegend stehende Tätigkeiten,
  • die Durchführung von Arbeiten unter Zwangshaltung sowie Arbeiten mit Rotationsbewegungen des Kopfes,
  • körperliche Belastung durch Arbeiten in Räumen mit unterschiedlichen Temperaturen (-20°C bis +35°C), Lärm, Feuchtigkeit und Geruch, Umgang mit heißen (über 70°C) und kalten (unter -18°C) Produkten,
  • Arbeiten mit Reinigungs- und Desinfektionsmitteln,
  • Arbeiten unter Zeitdruck und hoher Stressbelastung.
  • Sie treten für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes ein.
  • Sie stimmen zu, an einer gesundheitlichen Eignungsfeststellung und ggf. einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz Bund teilzunehmen.

ERWÜNSCHT

  • Sie verfügen bereits über eine gültige Belehrung nach § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz sowie einschlägige Erfahrungen im Großküchenbetrieb und dem HACCP-Hygienekonzept.
  • Aus gesetzlichen Gründen ist spätestens bei Dienstantritt eine gültige Belehrung nach § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz vorzulegen. Die Bescheinigung wird durch das örtliche Gesundheitsamt ausgestellt.
  • Sie verfügen über gute deutsche Sprachkenntnisse (Wort u. Schrift).

Ergänzende Informationen:
BEWERBUNG & KONTAKT
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das:
Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Hannover
Personalmanagement
Frau Weimer
0511 6798 221

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Veröffentlicht am 21.02.2025

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