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2024/087 eine Brandschutzprüferin / einen Brandschutzprüfer (m/w/d) für das Bauordnungsamt

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2024/087 eine Brandschutzprüferin / einen Brandschutzprüfer (m/w/d) für das Bauordnungsamt

Kurzinfo

Arbeitszeit
Vollzeit/Teilzeit
Anstellungsdauer
unbefristet
Einstellung zum
nächstmöglichen Termin
Einsatzort
31134 Hildesheim
Der[](https://bewerbung.landkreishildesheim.de/medien/bilder/logo_lk_hi[1].jpg... "Bild vergrößern")
Landkreis Hildesheim
beabsichtigt, zum nächstmöglichen Zeitpunkt
eine Brandschutzprüferin / einen Brandschutzprüfer (m/w/d)
unbefristet für das Bauordnungsamt einzustellen.
Es handelt sich um eine Stelle mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 39 bzw. 40 Stunden, die grundsätzlich teilzeitgeeignet ist. Die Aufgaben sind nach Entgeltgruppe 11 TVöD bzw. Besoldungsgruppe A 11 NBesG bewertet.
Bei einem unmittelbaren Wechsel aus dem Öffentlichen Dienst besteht die Möglichkeit, ggfs. die derzeitige Stufenzuordnung sowie die Stufenlaufzeit zu berücksichtigen. Für Bewerbende, welche die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen, kommt auch eine Einstellung im Beamtenverhältnis (ggfs. durch Abordnung mit dem Ziel der Versetzung) in Betracht.
Ihr Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen:

  • Organisation und Durchführung der Brandverhütungsschauen gem. § 27 NBrandSchG (insb. für Sonderbauten wie u. a. Industrie- und Gewerbeobjekte, Versammlungsstätten, Schulen, Krankenhäuser, Alten-/Pflegeheime)
  • Beteiligung an Genehmigungsverfahren (u. a. Baugenehmigung, immissionsschutzrechtliche Genehmigungen etc.)
  • Allgemeine Pflichtaufgaben als Brandschutzprüfer*in
  • Auswertung aktueller Gesetzgebung, Rechtsprechung, einschlägiger Fachliteratur sowie Veröffentlichungen staatlicher oder amtlicher Fachinstitute und Fachfirmen und Umsetzung für den Gesamtbereich des Landkreises
  • Beratung als zentrale Anlauf- und Auskunftsstelle für Fragen des vorbeugenden Brandschutzes seitens Bürger*innen, Eigentümer*innen, Architekt*innen, Planer*innen, Bauherr*innen, Betreiber*innen von baulichen Anlagen, Ausrichter*innen von größeren Veranstaltungen, Ämter des Landkreises sowie kreisangehöriger Gemeinden
  • Laufende Überwachung des Tätigkeitsbereichs, Früherkennung von Brandgefahren innerhalb und außerhalb von baulichen Anlagen und Durchsetzung der Beseitigung durch Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen
  • Überwachung der Berichterstattung über die Tätigkeitsnachweise zu durchzuführenden Brandschutzschulungen
  • Erfüllung von Sonderaufträgen anderer Dienststellen in Bezug auf den vorbeugenden Brandschutz, z. B. die Beurteilung von Objekten zur Unterbringung von Flüchtlingen
  • Prüfung von brandschutztechnischen Fragestellungen, Gutachten wie auch Brandschutz-konzepten außerhalb von Genehmigungsverfahren und Brandverhütungsschauen
  • Abschließende Prüfung gemäß DIN 14095 wie auch Freigabe von Feuerwehrplänen unter Abstimmung mit den Objektbetreiber*innen, Ersteller*innen und den freiwilligen Feuerwehren
  • Abnahme von Brandmeldeanlagen
  • Prüfung und Freigabe von Evakuierungskonzepten hinsichtlich der Personensicherheit für z.B. Alten- und Pflegeheime, Großveranstaltungen etc.
  • Erstellung von Brandschutzkonzepten bei Bauvorhaben von und an eigenen Gebäuden (z.B. Gebäudemanagement)
  • Mitwirkung bei der Bauleitplanung
  • Beratung zur Ermittlung und Sicherstellung des Löschwasserbedarfs
  • Beteiligung bei der Brandursachenermittlung
  • Öffentlichkeitsarbeit zur Aufklärung über allgemeine und besondere Brandgefahren im Rahmen des vorbeugenden Brandschutzes
  • Teilnahme an Fachtagungen, Fortbildungsveranstaltungen und Dienstbesprechungen mit den Freiwilligen Feuerwehren

Voraussetzungen

  • Abgeschlossene Hochschulbildung (Bachelor, Diplom (FH)) der Fachrichtung Bauingenieurwesen oder Architektur oder
  • alternativ die Befähigung für das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 für den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst

und

  • Abschluss einer zertifizierten Fortbildung auf dem Niveau eines/einer Sachverständigen für vorbeugenden Brandschutz (EIPOS oder vergleichbar) oder
  • alternativ einschlägige und umfangreiche Berufserfahrung in einer für den vorbeugenden Brandschutz geeigneten Verwendung

Soweit die zertifizierte Fortbildung auf dem Niveau eines/einer Sachverständigen für vorbeugenden Brandschutz nicht vorhanden ist, wird die verbindliche Teilnahme und der erfolgreiche Abschluss an einer zertifizierten Fortbildung auf dem Niveau eines/einer Sachverständigen für vorbeugenden Brandschutz erwartet. Lehrgangsbeginn ist September 2024. Die Kosten der Fortbildung, einschließlich der notwendigen Reisekosten, trägt der Landkreis Hildesheim. Die notwendigen Zeiten der lehrgangs- und prüfungsbedingten Abwesenheit, einschließlich notwendiger Reisezeiten, werden als Arbeitszeit anerkannt.
Idealerweise verfügen Sie über:

  • Berufliche Erfahrung in einer Behörde
  • Fachwissen im Baurecht, u.a in der Niedersächsischen Bauordnung, Garagenverordnung, Versammlungsstättenverordnung, Schulbaurichtlinien, Industriebaurichtlinie, Arbeitsstätten-verordnung, Feuerstättenverordnung und Bundesimmissionsschutzgesetz sowie vielfältige Fach- und Sachkenntnisse speziell auf dem Gebiet Brandschutz und Bautechnik
  • Ein sicheres Auftreten sowie Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsvermögen
  • Ein hohes Maß an eigenständiger und eigenverantwortlicher Tätigkeit sowie ein besonderes Maß an Flexibilität, Belastbarkeit, Beurteilungsvermögen und Verantwortungsbewusstsein

Für die Aufgabenerledigung vor Ort ist die Fahrerlaubnis der Klasse B erforderlich und die Bereitschaft zum Einsatz eines privaten PKW für dienstliche Zwecke gegen Erstattung anfallender Reisekosten nach den im öffentlichen Dienst üblichen Regelungen. Darüber hinaus ist gelegentlich für die Aufgabenerledigung die Einsatzbereitschaft auch außerhalb der üblichen Arbeitszeit (08:00 Uhr bis 16:30 Uhr) erforderlich.

Wir bieten

  • Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch flexible Arbeitszeiten
  • Möglichkeit zum mobilen Arbeiten / zur Telearbeit
  • Eine freundliche und wertschätzende Arbeitsatmosphäre
  • Betriebliche Altersvorsorge und tarifliche Jahressonderzahlung
  • Aktive Gesundheitsförderung durch eigene Angebote
  • Attraktive Sport- und Gesundheitsangebote durch Firmenfitness im Hansefitverbund
  • Möglichkeiten zur gezielten persönlichen und fachlichen Fort- und Weiterbildung
  • Einen Zuschuss zum Deutschlandticket-Job

Die Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten sind willkommen.
Der Landkreis Hildesheim setzt sich für die berufliche Gleichstellung aller Geschlechter ein. Im Sinne des Abbaus von Unterrepräsentanzen nach dem Nds. Gleichstellungsgesetz (NGG) werden bezüglich dieser Stelle im tariflichen Bereich Frauen deshalb besonders aufgefordert, sich zu bewerben.
Schwerbehinderte Bewerbende werden gemäß den für sie geltenden Bestimmungen berücksichtigt.
Aussagefähige und vollständige Bewerbungen (Bewerbungsschreiben, Lebenslauf, Ablichtung Prüfungszeugnis bzw. Nachweis erfolgreich abgeschlossenes Studium, lückenlose Nachweise über alle bisherigen Tätigkeiten incl. Zeugnisse für abgeschlossene Beschäftigungsverhältnisse sowie eine Kopie der amtlichen Fahrerlaubnis) richten Sie bis zum 29.06.2024 bitte per Online-Bewerbung über das Bewerbungsmanagement (https://bewerbung.landkreishildesheim.de) an den Landkreis Hildesheim. Ansprechperson für das Stellenbesetzungsverfahren im Personal- und Organisationsamt ist Frau Lütke (Tel. 05121/309-2461). Für fachliche Rückfragen steht Ihnen der Dezernent und kommissarische Amtsleitung, Herr Hansen (Tel. 05121/309-4941), gerne zur Verfügung.
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Hildesheim
Teilzeit, Unbefristet, Vollzeit

Veröffentlicht am 09.06.2024

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